MEDIA Eintrag Komfort
KFZ-Prüfstelle / Unfallgutachten
Gehrenseestr. 43 A
13053 Berlin-Hohenschönhausen
Tel.: (0 30) 47 59 44 21
Fax: (0 30) 47 59 44 25
Mobil: (01 71) 4 32 74 00
Multimedia
Suchworte
Fahrzeugbewertungen, Gutachter - Kraftfahrzeuge, Kfz-Gutachten, Kfz-Prüfstelle, Kfz-Sachverständiger, Kfz-Schäden, Kfz-Schadengutachten, Schadengutachter, Unfallgutachten, Unfallschadengutachten, Vertragspartner der GTÜ, Wertgutachten
Branchen
Sachverständige - Kraftfahrzeugtechnik
Services / Dienstleistungen
Gebührenabrechnung mit der gegnerischen Versicherung per Abtretungserklärung im Haftpflichtfall, Schadenaufnahme am Unfallort, Schadenaufnahme bei Ihnen zu Hause, Schadenaufnahme in Ihrer Werkstatt, Schadenaufnahme in unserer Prüfstelle
Produktinformationen
Der Geschädigte benötigt das KFZ-Schadengutachten, um seine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Die Kosten für das Unfallgutachten, Ihre Schuldlosigkeit vorausgesetzt, werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Wir haben hierbei mittels Abtretungserklärung die Möglichkeit, die Gutachtengebühr direkt mit der Versicherung des Schädigers abzurechnen, so daß Sie diesen Betrag nicht vorauslegen müssen. Bei einem Bagatellschaden, d. h. die zu erwartenden Reparaturkosten betragen nicht mehr als 750,- €, erstellen wir eine Reparaturkostenkalkulation. Die Gebühr für den Kostenvoranschlag wird bei einem Haftpflichtschaden in der Regel auch von der gegnerischen Versicherung getragen. Die Begutachtung der Fahrzeuge erfolgt abhängig von der Fahrfähigkeit und vom Zustand sowie unter Berücksichtigung Ihrer Vorgaben nach telefonischer Terminvereinbarung entweder am Unfallort, bei Ihnen zu Hause, in Ihrer Werkstatt oder in unserer Prüfstelle.
Standort
Öffnungszeiten
Wir kommen zu Ihnen!
Termine für Begutachtungen von Unfallschäden bzw.
Fahrzeugbewertungen nach telefonischer Vereinbarung.
Flexible Terminvergabe & Vor-Ort- und Wochenendservice!
Kartenakzeptanz
EC
Geschäftstypen
Privatkunden, Geschäftskunden, Dienstleister
News
Wir erstellen Kfz-Schadengutachten im Haftpflichtfall. Hierbei kann der Geschädigte ein Unfallgutachten bei einem Kfz-Gutachter seiner Wahl in Auftrag geben. Bei einem Bagatellschaden erstellen wir eine Reparaturkostenkalkulation.
