Ingenieur- & Kfz-Sachverständigenbüro Harbans

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Sachverständiger Kraftfahrzeugwesen
Gutachten für Autounfallschäden, Kfz-Sachverständige & Kfz-Schadengutachten in Soest (+50km)
(02921) 3452982
Gartenstr. 1 a
59494 Soest
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Über uns

Sie hatten einen Unfall?

Sie hatten einen Unfallschaden? Unser Kfz-Gutachter kommt zu Ihnen und erstellt für Sie ein Schadengutachten. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung bei Fremdverschulden.


"TÜV-Prüfung" - Die Hauptuntersuchungen (nach §29 StVZO)

 

Unser Anspruch ist die Durchführung der amtlichen Untersuchungen mit der höchstmöglichen Qualität.

Folgende Punkte werden im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bei der Hauptuntersuchung geprüft:

  • Bremsanlagen: Wirkung, Pedalweg, Dichtigkeit, Bremsleitungen und -schläuche, Bremstrommeln und -scheiben etc. 
  • Lichttechnische Einrichtungen: Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Brems-, Schluss- und Parkleuchten etc.
  • Sichtverhältnisse: Scheiben, Rückspiegel, Scheibenwischer etc.
  • Bereifung/Räder: Schäden, Profiltiefe etc.
  • Fahrgestell und Aufbau: Bruch, Riss, Korrosion an tragenden Teilen, Unterfahrschutz, Schwingungsdämpfer,
  • Radlager, Achskörper etc.
  • Lärmentwicklung und Motorabgase: Abgasanlage, Rauch- und Geräuschentwicklung, Abgasverhalten etc.
  • Ausrüstung/Sonstige Ausstattung: Hupe, Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme etc.
  • Feuersicherheit: Kraftstoff-/Gasanlagen, elektrische Leitungen etc.
  • UMA (ehemals Abgasuntersuchung): Prüfungen des Umweltmanagement- und Abgasverhalten,
  • Ölundichtigkeiten ect.

 

Schadengutachten - Das Gutachten nach einem Unfall

 

Ein Schadengutachten ist ein schriftlicher Nachweis eines Unfalles und der Beleg für die Forderung nach Schadensersatz. In einem Schadengutachten prüfen wir die Beschädigung am Fahrzeug und stellen die Höhe und die Schwere des Unfalls fest.

Das Gutachten gibt Aufschluss darüber, welche Summe das Unfallopfer als Entschädigung von der gegnerischen Versicherung erhält bzw. wie hoch die Reparaturkosten sind. Sowohl die Kosten für eine Reparatur als auch die Kosten des Gutachtens müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Ein Schadengutachten bildet somit die legitime Basis für den vollständigen Ausgleich von materiellen und immateriellen Schäden nach einem Unfall.

Kontaktieren Sie uns nach einem Unfall und wir kommen kostenlos zu Ihnen und erstellen das Schadengutachten.

 

Eintragung von Umbauten am Fahrzeugen - Die Änderungsabnahme (nach §19 Abs. 3 StVZO)

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen und vieles mehr. Wir nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab.

Einstufung als Oldtimer mit H-Kennzeichen - Das Oldtimergutachten (nach §23 StVZO)

Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer). 

 

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Wir sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig.

Gasanlagenprüfung für gasbetriebene Fahrzeuge - Die GSP und GAP (nach §41a StVZO)

Der Anteil der gasbetriebenen Kraftfahrzeuge am Gesamtbestand spielte bisher eine eher zu vernachässigende Rolle. Aus den aktuellen Statistiken des KBA geht allerdings hervor, dass die Anzahl der Gasfahrzeuge stetig steigt. Diese Entwicklung zeigt, dass das Interesse an gasbetriebenen Kraftfahrzeugen zunimmt.

Die Wiederholungsprüfung umfasst folgende Prüfpunkte: 

  • der Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den zur Gasanlage gehörigen Unterlagen
  • der Vollständigkeit der Unterlagen
  • Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
  • des Verwendungsbereiches
  • (ob die Gasanlage auch in diesem Fahrzeug verbaut werden darf)
  • des Zustands der Gasanlage
  • der vorgeschriebenen Befestigung und Einbaus der Einzelkomponenten
  • der Dichtheit der Gasanlage

Folgende Papiere sind zur GSP mitzubringen: 

  • Fahrzeugpapiere
  • Unterlagen für die Gasanlage
  • Benutzerhandbuch
  • Einbauhandbau

Wurde die Wiederholungsprüfung positiv abgeschlossen, wird die Gasanlage bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen.

Die Untersuchung für z.B. Taxi, Mietwagen (nach §§41, 42 BOKraft)

Wir untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

 

Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.

Betriebssicherheit (BSP) Fahrzeuge nach Betriebssicherheitsverordung (ehemals UVV)

Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung. Nach der Vorschrift 70 "Fahrzeuge" (ehemals BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane, Ladebordwände und Werkstattausrüstungen nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen. Auch Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen gehören dazu und werden regelmäßig geprüft.

Mängelkarte (nach §5 Absatz 3 FZV)

Haben Sie eine Mängelkarte von der Polizei erhalten? Haben Sie eine Aufforderung von der Straßenverkehrsbehörde erhalten, Ihr Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit untersuchen zu lassen?

Wenn Sie eine sogenannte Mängelkarte von der Polizei bekommen haben, sollten Sie unverzüglich die darauf beschriebenen Mängel an Ihrem Fahrzeug beseitigen lassen. Die Abstellung dieser muss durch die auf der Karte angekreuzte Person/Institution bestätigt werden. Die Mängelkarte ist der zuständigen Polizeidienststelle in der angegebenen Frist zurückzusenden. Sollte dies nicht geschehen, gibt die Polizei eine Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde (Zulassungsstelle) weiter.

Auf Grundlage des § 5 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wird die Zulassungsstelle einschreiten und eine Überprüfung oder Vorführung des Fahrzeugs anordnen, oder den Betrieb des Fahrzeugs untersagen. Das gleiche kann geschehen, wenn das Fahrzeug nach einem Unfallschaden nicht mehr verkehrssicher ist.

 

Der § 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der § 17 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung StVZO befassen sich mit der Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen. Der § 5 FZV gilt für die zulassungspflichtigen Fahrzeuge, der § 17 StVZO für die nicht zulassungspflichtigen Fahrzeuge. Sollten Sie zu solch einer Untersuchung durch die Zulassungsbehörde aufgefordert werden, steht Ihnen einer unsere Prüfingenieure gerne mit Sympathie und Sachverstand zur Seite

Gasanlagenprüfung für Wohnmobile und Wohnanhänger - Die Gasanlagenprüfung an Freizeitfahrzeugen (nach DVGW G 607)

Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn Sie die Gasanlage Ihrer Wohnmobile oder Wohnanhänger überprüfen lassen möchten. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir somit sicher, dass Sie auch in den Ferien sicher und nach gesetzlichen Vorgaben unterwegs sind.


Ihr vielseitiger Sachverständiger für Kraftfahrzeugwesen in Soest

Suchen Sie nach schneller Hilfe für ein Unfallgutachten oder ist es wieder an der Zeit für die Hauptuntersuchung? Dann sind Sie bei dem Ingenieur- & Kfz-Sachverständigenbüro Harbans in fachkundigen Händen. Als Partner des TÜV Rheinland gewährleisten wir unseren Kunden im Raum Soest stets gründliche Analysen und einen freundlichen Service mit kostenlosen Besichtigungen.

Gutachten für Autounfallschäden, Änderungsabnahmen und Hauptuntersuchungen

Als Sachverständiger im Kraftfahrzeugwesen sind wir qualifiziert, um Gutachten für Autounfallschäden jeder Art auszuführen. Objektiv halten wir alle Mängel fest und wickeln die Übermittlung an Versicherungen gleich mit ab. Zudem kümmern wir uns um Änderungsabnahmen bei Fahrzeugumbauten, stufen Autos per Gutachten offiziell als Oldtimer ein und überprüfen Gasanlagen. Auch Taxi- und Busgutachten für die Branche der Personenbeförderung stellen für uns kein Problem dar. Wenn Sie in der Region des Weiteren eine Adresse für reibungslose TÜV-Prüfungen suchen, sind Sie bei uns ebenfalls richtig. Von der Fahreugtechnik sowie Funktionalität der Getriebe bis hin zu den Reifen, der Sicherheitsausstattung und dem Abgasverhalten überprüfen wir alles fachgerecht.

Leistungen

Dieses Unternehmen bietet Dienstleistungen in folgenden Branchen an:

Sachverständiger Kraftfahrzeugwesen
Weitere Informationen

Das Unternehmen wird unter folgenden Suchworten gefunden:

Gutachten für Autounfallschäden
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Die 11880 Solutions AG betreibt seit 1997 eine von der Bundesnetzagentur lizensierte Auskunft. Zu diesem Zweck erhalten wir die Firmendaten von allen Telekommunikationsanbietern Deutschlands. Diese reichern wir mit Daten aus weiteren Quellen, inklusive Eigenrecherche und Nutzerfeedback an.


11880.com hat mehr als 4,7 Mio. Firmeneinträge mit Adressen und Telefonnummern; davon:

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Ingenieur- & Kfz-Sachverständigenbüro Harbans in Soest wurde aktualisiert am 20.03.2024.

Eintragsdaten vom 17.05.2023.