Orterer Getränkemärkte GmbH

2

Geschlossen bis Mo., 09:00 Uhr
(089) 82030561
Berduxstr. 1 - 3
81245 München (Pasing-Obermenzing)
[email protected]
https://www.orterer.de

Öffnungszeiten

Hier finden Sie die Öffnungszeiten von Orterer Getränkemärkte GmbH in München.
Montag09:00-19:00
Dienstag09:00-19:00
Mittwoch09:00-19:00
Donnerstag09:00-19:00
Freitag09:00-19:00
Samstag08:00-16:00

Leistungen

Dieses Unternehmen bietet Dienstleistungen in folgenden Branchen an:

Spirituose
Auszeichnungen und weitere Zertifikate

Bewertungen und Erfahrungsberichte

Gesamtbewertung

3

2 Bewertungen

Details

cylex.de 3

(2)
Weitere Bewertungen
(nicht in Gesamtbewertung)
google.de 4,4

(124)

Erfahrungsberichte *

ein Kunde überCylex am 26. Januar 2024
Sehr nettes Personal Aufgeräumter und ordentlicher Laden. Wenn man etwas nicht bekommt, dann...mehr lesen …

ein Kunde überCylex am 07. November 2022
Unfreundliches Personal, überteuert. Vermeidet diesen Laden.mehr lesen …

* Bewertungen sind subjektive Meinungen von Nutzern unserer und anderer Portale. 11880.com überprüft die Bewertungen nicht auf Echtheit.

Empfohlene Anbieter

Karte & Route

Diese Anbieter aus der Umgebung bieten auch Dienste in München an.

Ähnliche Anbieter in der Nähe

Spirituose in München
Spirituose in München
Spirituose in München
Spirituose in Gräfelfing
Spirituose in München

Woher kommen diese Daten?


Die 11880 Solutions AG betreibt seit 1997 eine von der Bundesnetzagentur lizensierte Auskunft. Zu diesem Zweck erhalten wir die Firmendaten von allen Telekommunikationsanbietern Deutschlands. Diese reichern wir mit Daten aus weiteren Quellen, inklusive Eigenrecherche und Nutzerfeedback an.


11880.com hat mehr als 4,7 Mio. Firmeneinträge mit Adressen und Telefonnummern; davon:

  • mehr als 2 Mio. Unternehmen mit Öffnungszeiten
  • 2,7 Mio. mit E-Mail-Adressen und Website
  • 1,8 Mio. Firmen mit aggregierten Bewertungen von echten Menschen
Sichere Daten - Immer aktuell

Orterer Getränkemärkte GmbH in München wurde aktualisiert am 06.04.2024.

Eintragsdaten vom 03.03.2024.